Die Wildtierhaltung ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und Privatpersonen ist es nicht erlaubt, Wildtiere zu halten oder zu pflegen. Viele der Tiere haben spezielle Bedürfnisse oder können sogar eine Gefahr für Menschen sein.
Sollten Sie also ein krankes oder verletztes Wildtier gefunden haben, verständigen Sie den zuständigen Jagdaufseher oder Wildhüter. Bevor Sie es berühren oder einfangen, erkundigen Sie sich über die Risiken, Gefahren oder Transportmöglichkeiten.
Die Behandlung von Wildtieren ist kostenlos, es werden aber nur Tiere behandelt, die wieder ausgewildert werden (und überleben) können.
www.wildtier.ch oder www.jagd-tg.ch
Vögel: www.vogelwarte.ch
Igel: www.pro-igel.ch und www.walterzoo.ch
Fledermäuse: www.fledermausschutz.ch
Eichhörnchen: www.eichhoernchenstation.ch
Wir stellen Ihnen einige Massnahmen vor, die Sie ergreifen können und sollten, falls Sie einen Jungvogel gefunden haben. Unsere Checkliste soll Ihnen die Entscheidung darüber erleichtern, wie Sie weiter vorgehen sollten.
Sie haben einen sehr jungen Vogel entdeckt, der kaum oder gar keine Federn hat und der hilflos auf dem Boden liegt; es handelt sich hierbei um einen so genannten Nestling. Er benötigt dringend Ihre Hilfe, denn außerhalb des Nestes wird er nicht von seinen Eltern gefüttert oder gewärmt. Außerdem ist er Fressfeinden schutzlos ausgeliefert. Der beste Ort für einen solchen Vogel ist das Nest der Eltern, dort hat er die größten Überlebenschancen. Sie sollten deshalb die nähere Umgebung sorgfältig absuchen und den Jungvogel vorsichtig wieder ins Nest setzen, sofern er unverletzt ist.
Wichtiger Hinweis: Die Eltern werden den Nachwuchs weiterhin versorgen, denn es spielt keine Rolle, ob er von Menschen berührt wurde oder nicht. Der Geruchssinn der Vögel ist nicht so hoch entwickelt, als dass der Geruch nach "Mensch" sie davon abhalten würde, ihren Nachwuchs zu versorgen.
Nur in eindeutigen Notsituationen, beispielsweise falls das Nest durch ein Unwetter zerstört wurde oder nachweislich beide Elternteile ums Leben gekommen sind, können und sollten Jungvögel in menschliche Obhut genommen werden. Leider kommt es auch mitunter vor, dass das Nest sehr ungünstig gelegen und somit für den Menschen sogar mit einer Leiter nicht erreichbar ist. Auch in diesem Fall sollten Sie sich des Jungvogels annehmen.
Sie haben einen jungen Vogel entdeckt, der schon vollständig befiedert ist und der allein auf dem Boden oder in einem Gebüsch sitzt; es handelt sich sehr wahrscheinlich um einen so genannten Ästling. Zwar macht der gefundene Jungvogel einen gesunden Eindruck. Sie hegen jedoch Zweifel darüber, ob er von den Eltern versorgt wird. Verstecken Sie sich in diesem Fall so weit entfernt wie möglich und beobachten Sie den Jungvogel mindestens eine Stunde lang, besser zwei Stunden. Ruft er laut, so wird nach einiger Zeit ein Elternteil mit Futter herbei eilen. Dann können Sie sicher sein, dass der kleine Vogel keineswegs verlassen worden ist und somit keine menschliche Hilfe benötigt.
Achtung: Eine Ausnahme bilden hierbei Alpen- und Mauersegler. Am Boden aufgefundene Segler - egal ob alt oder jung - sind immer in akuter Not und bedürfen menschlicher Hilfe. Auch junge Mehlschwalben und Rauchschwalben, die Sie am Boden finden, benötigen höchstwahrscheinlich Ihren Beistand.
Sitzt ein Jungvogel an einem offensichtlich gefährlichen Ort - dies kann beispielsweise der Rand einer Strasse sein -, nehmen Sie ihn vorsichtig hoch und setzen Sie ihn an einen sicheren Ort, also zum Beispiel in ein Gebüsch. Im Unterschied zu vielen Säugetiereltern nehmen Vögel ihren Nachwuchs weiterhin an, obwohl man ihn mit seinen Händen berührt hat!
Man sollte einen Jungvogel in einem Umkreis von maximal 25 Metern rund um den Fundort wieder absetzen, denn dieser Bereich befindet sich innerhalb des Areals, in dem die Elterntiere ihr Junges vermuten. Durch ihr lautes Rufen machen die Jungvögel ihre Eltern rasch auf sich aufmerksam und werden dann normalerweise weiterhin von ihnen mit Nahrung versorgt.
Sollten Sie einen Nestling gefunden haben, der sich zum Beispiel beim Sturz aus dem Nest verletzt hat, so wäre es sehr wahrscheinlich das sichere Todesurteil für das Tier, es seinem Schicksal zu überlassen. Sogar dann, wenn man den verletzten Nestling zurück ins Nest setzt, sind seine Überlebenschancen denkbar gering, weil die meisten Verletzungen zu einer lebenslangen Behinderung führen, wenn sie nicht behandelt werden. Ein gehandicapter Vogel hat in freier Natur eine äußerst geringe Lebenserwartung. Der Jungvogel sollte in menschlicher Obhut gepflegt und vor allem von einem Tierarzt versorgt werden.
Haben Sie den Eindruck, der von Ihnen gefundene Ästling ist verwundet, untersuchen Sie ihn vorsichtig auf äußere Verletzungen. Blutet der Vogel oder hat er ein Bein beziehungsweise einen Flügel gebrochen? Ist das Tier nur leicht verletzt und am nächsten oder übernächsten Tag voraussichtlich wieder fit, so kann man folgenden Versuch unternehmen: Setzen Sie es möglichst am Fundort auf den Boden und stülpen Sie ein großes Käfigoberteil zum Schutz darüber. Bitte füttern Sie den Vogel zuvor nicht, damit er laut und kräftig schreit, um seine Eltern anzulocken.
Beobachten Sie ihn nun mindestens zwei Stunden lang aus sicherer Entfernung. Mit ein wenig Glück wird ein Elternteil erscheinen und sich für den Jungvogel interessieren. Oftmals wird sogar durch das Gitter hindurch gefüttert. Nachdem die Verletzungen abgeheilt sind, kann er getrost wieder in die Obhut seiner Eltern übergeben und aus dem Käfig entlassen werden. Stammen die Verletzungen vom Angriff eines Säugetiers, also beispielsweise von einer Katze, ist höchste Vorsicht geboten, weil mit dem Speichel gefährliche Krankheitserreger in den Blutkreislauf des Vogels gelangt sein könnten.
Eventuell haben Sie bei einem Spaziergang einen vermeintlich in Not geratenen, voll befiederten Jungvogel mitgenommen, weil Sie dachten, er würde dringend menschliche Hilfe benötigen. Beim Lesen dieses Merkblattes haben Sie nun aber festgestellt, dass es sich um einen Ästling in der Bettelflugphase handelt, so können Sie die Situation wieder in Ordnung bringen, sofern Sie rasch handeln. Altvögel suchen ihre verloren gegangenen Ästlinge bis zu 24 Stunden lang, erst dann geben sie ihren Nachwuchs auf. Bringen Sie den Ästling also am besten so schnell wie möglich wieder an genau die Stelle, an der Sie ihn gefunden haben. Warten Sie mindestens eine Stunde und schauen Sie, ob das Jungtier von seinen Eltern weiter gefüttert wird. Sollte dies der Fall sein, können Sie den Ästling getrost sich selbst überlassen. Findet hingegen keinerlei Fütterung durch Altvögel statt, war Ihre erste Eingebung wahrscheinlich doch richtig und der Vogel benötigt tatsächlich Ihre Hilfe.
Merkblatt «Verletzte Vögel» der Schweizerischen Vogelwarte (PDF)
Igel sind in den meisten Kulturländern geschützt. Dies gilt auch für die Schweiz. Gemäss Art. 20, Abs. 1, des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), Art. 20 Abs. 2 und Anh. 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) ist der Igel bundesrechtlich geschützt. Im Interesse der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Ausnahmebewilligung für Haltung und Pflege möglich (Art. 20 Abs. 3 NHV). Die zuständige Behörde für solche Bewilligungen wird vom Kanton bezeichnet (Art. 20 Abs. 3 NHV). Wird nun ein kranker oder verletzter Igel gefunden, wird die verantwortliche Stelle die Inpflegenahme des Tieres im allgemeinen akzeptieren. Grundsätzlich muss man sich jedoch unverzüglich mit einem Tierarzt oder einer Igelstation in Verbindung setzen.
Zu beachten ist ferner, dass Igel auch in menschlicher Obhut als Wildtiere zu behandeln sind. Zähmungsversuche sind strikte zu unterlassen, und das Wildtier Igel darf nicht länger in Obhut gehalten werden als unbedingt nötig.
Gesunde, reproduktionsfähige Igel-Populationen entstehen u.a. durch natürliche Auslese. Es soll nicht angestrebt werden, "Kümmerlinge" um jeden Preis (z.B. mit unverhältnismässig hohem medizinischen Einsatz) am Leben zu erhalten. Ziel jeder Pflege muss es sein, den Igel wieder in die Natur entlassen zu können.
Das Einsammeln von jungen Igeln im Herbst, die weder krank noch verletzt sind, ist ein Verstoss gegen das Gesetz und soll unterlassen werden. Sieht man im Spätherbst junge, gesunde Igel, die vermutlich zu wenig Gewicht für den Winterschlaf haben werden, empfiehlt sich die Einrichtung einer Futterstelle. Dadurch kann dem Igel sinnvoll geholfen werden, ohne ihm den Stress einer Gefangenschaft zuzumuten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.pro-igel.ch.
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die Notfallnummer des Vereins Pro Igel: 079 652 90 42.
Dort erhalten Sie rund um die Uhr fachkundige Auskunft.
Hier werden pflegebedürftige Igel nach telefonischer Voranmeldung aufgenommen und behandelt, bis sie wieder gesund genug sind, um sie dem Finder zur Wiederauswilderung zurückzugeben.
Informationen dazu unter www.walterzoo.ch/tiere-artenschutz/igelpflegestation