Katzen sind neugierige Tiere und es kann vorkommen, dass sie ihren Spaziergang einmal etwas ausdehnen und unbekannte Gebiete erkunden. Einige klopfen dabei auch an fremde Haushalte an, in der Hoffnung, dass sie dort etwas Futter oder Streicheleinheiten ergattern können. In den seltensten Fällen sind solche Katzen heimatlos oder haben sich verirrt. Wenn eine Katze also nur einmal oder sporadisch zwischendurch bei Ihnen vorbeischaut und gesund aussieht, können Sie davon ausgehen, dass die Katze nur auf Streifzug ist. Wichtig ist, dass Sie niemals eine fremde Katze füttern, da sie dann bestimmt immer wieder zurückkommt, auch wenn sie bereits ein Zuhause hat.
Wenn Sie eine Katze mehrere Tage nacheinander an der selben Stelle antreffen und nicht sicher sind, ob sie Ihre Hilfe benötigt, können Sie folgendes tun:
- Überprüfen Sie auf der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ, ob es eine Vermisstmeldung für die Katze gibt.
- Fragen Sie in der Nachbarschaft, ob jemand die Katze kennt oder vermisst.
- Wenn Sie keine STMZMeldungen finden, die auf die Katze passt und auch sonst niemand in der Umgebung die Katze kennt, können Sie eine Tierarztpraxis in Ihrer Nähe kontaktieren. Dort kann kontrolliert werden, ob die Katze einen Chip hat. Wird kein Chip gefunden, muss die Katze leider wieder mitgenommen werden, da Tierarztpraxen nicht darauf ausgelegt sind Findelkatzen zu beherbergen.
- Wenn sich kein Besitzer ausfindig machen lässt und Sie die Katze infolge äusserer Umstände nicht wieder am Fundort aussetzen können, sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Fundmeldung an die Kantonspolizei zu machen. Aus diesem Grund macht es Sinn den Tierschutzverein Sirnach und Umgebung unter der Nummer 052 315 66 33 oder per Mail tsvsirnach@bluewin.ch zu informieren, da dieser alle Fundmeldungen an die Polizei weiterleitet und ebenfalls Fundmeldungen auf ihrer Webseite ausschreibt. Ausserdem lohnt es sich eine STMZMeldung zu erstellen, da viele Tierbesitzer, die ihr Haustier vermissen als erstes auf dieser Plattform suchen.
- Für die Zeit, bis sich ein Besitzer meldet, können Sie die Katze entweder bei sich zur Pflege behalten oder mit dem Tierschutzverein eine geeignete Lösung finden.
- Übernehmen Sie die Pflege der Katze und meldet sich innert einer Frist von zwei Monaten kein Besitzer, dürfen Sie die Katze behalten. In diesem Fall ist es sinnvoll eine zugelaufene Katze zu chippen, da einmal entlaufene Katzen dies auch wieder tun können.
Wenn Sie das Gefühl haben, eine Katze benötigt medizinische Hilfe, melden Sie sich bitte als erstes beim Tierschutzverein Sirnach und Umgebung unter der Nummer 052 315 66 33. Dort können Sie vorab klären, ob die Kosten für eine allfällige Behandlung übernommen werden und was mit der gefundenen Katze nach dem Tierarztbesuch geschieht, falls man keinen Besitzer ausfindig machen kann.