Tierarztpraxis Lindenacker
Lindenackerstrasse 1a
8360 Eschlikon
Telefon 071 971 15 15
tierarztpraxis@taplin.ch
| Montag bis Mittwoch | 7.30 bis 12.00 Uhr | und 13.30 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 7.30 bis 12.00 Uhr | nachmittags Notfallring |
| Freitag | 7.30 bis 12.00 Uhr | und 13.30 bis 18.00 Uhr |
| Samstag | 7.30 bis 12.00 Uhr | nachmittags Notfallring |
| Sonntag | Notfallring |
Termine nach Vereinbarung
Sie finden uns über Google Maps:
Die Tierarztpraxis Lindenacker befindet sich in der neuen Überbauung Lindenacker direkt beim Kreisel Schulstrasse-Bahnhofstrasse-Hörnlistrasse in Eschlikon, hinter der Raiffeisenbank und dem Ristorante il Tiglio.
Unsere Praxis ist dem allgemeinen Notfallring angeschlossen. Dieser gilt während der Nacht, am Donnerstagnachmittag sowie am Wochenende ab Samstagnachmittag.
So erreichen Sie uns im Notfall:
Wichtiger Hinweis
Falls die Nummer 0900 246 246 auf Ihrem Mobiltelefon gesperrt ist, können Sie diese bei Ihrem Telefonanbieter entsperren lassen.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Hinweis zur Bezahlung
Wir bitten um Verständnis, dass Notfälle vor Ort beglichen werden müssen. Eine Rechnungsstellung ist in diesen Fällen leider nicht möglich.
In einigen Fällen erfolgt die Bezahlung direkt vor Ort (keine Rechnungsstellung):
Wir akzeptieren EC, Postcard, Mastercard, VISA und TWINT.
Bei grösseren Behandlungen, Operationen oder längeren Aufenthalten bitten wir – wenn möglich – um eine sofortige Bezahlung oder eine Anzahlung von mindestens 1/3 der Kosten.
Sollte es finanziell einmal eng sein, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Ratenzahlungen sind bis zu 4 Raten kostenlos möglich. Ab der 5. Rate fällt eine Administrationsgebühr von CHF 5.– pro Rate an.
Bei Zahlungsrückstand wird der gesamte Betrag sofort fällig.
Transparenz ist uns wichtig: Gerne erstellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag. Sprechen Sie uns einfach an.
Eine Tierversicherung kann helfen, unerwartete Kosten abzufedern. Unser Team berät Sie gerne persönlich.
Bitte beachten Sie, dass wir bei nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagten oder versäumten Terminen (insbesondere OP-Termine) die reservierte Zeit und den damit verbundenen Aufwand in Rechnung stellen müssen.